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Der Verein

Aus Liebe zum Bier...

... haben wir den Pfungstädter Bierschutzverein gegründet. Als erster Verein Deutschlands setzen wir uns für artgerechte Bierhaltung und die Erhaltung der Bierqualität ein.

Die zehn Gebote zur Erhaltung der Bierqualität

  1. §1
    Die Qualität des Pfungstädter Bieres ist unantastbar. Deswegen brauen wir nach dem Reinheitsgebot von 1516.
  2. §2
    Für unsere Bierproduktion werden nur beste Inhaltsstoffe verwendet: ausschließlich hessische Braugerste, quellfrisches Brauwasser in Mineralwasserqualität aus eigenem Tiefbrunnen sowie selbst gezüchtete Bierhefe und feinster Naturhopfen.
  3. §3
    Das Anbaugebiet der Inhaltsstoffe wird zum Bierschutzgebiet erklärt und darf nur von Befugten betreten werden.
  4. §4
    Zur Erhaltung der Qualität ist artgerechte Bierhaltung unumgänglich. Diese wird wie folgt definiert:
    • Abs. 1: Das Bier darf nicht für längere Zeit der freien Sonne ausgesetzt werden.
    • Abs. 2: Die optimale Trinktemperatur liegt zwischen 6-8° C und wird durch den Frischestern auf dem Rückenetikett angezeigt.
    • Abs. 3: Massenbierhaltung darf ausschließlich bei kühler Lagerung erfolgen.
    • Abs. 4: Pfungstädter sind Herdenbiere. Die Haltung einzelner Exemplare sollte nur in Ausnahmefällen stattfinden.
  5. §5
    Bierkäfige dienen nur zum Transport, nicht zur dauerhaften Haltung.
  6. §6
    Das Bier braucht ausreichend Auslauf. Am Besten in artgerechte Gläser.
  7. §7
    Lediglich Gastwirte, die das Bierschutzgesetz einhalten, dürfen sich Bierpfleger nennen. Nach sorgfältiger Prüfung wird ihnen eine offizielle Urkunde überreicht.
  8. §8
    Private Bierversuche mit anderen Getränken sind strengstens untersagt.
  9. §9
    Herrenlose Biere dürfen vom Finder getrunken werden.
  10. §10
    Bierquälerei wird mit Ortsverbot geahndet.

Stets bedenke: Bierschützer darf sich nur nennen, der sich an die zehn Gebote hält.

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